Prävention und Schutz: Wenn die Sommerferien zur Gefahr werden
Die Sommerferien sollten für Berliner Jugendliche eine Zeit der Erholung und Freude sein. Doch für eine nicht zu unterschätzende Zahl von jungen Menschen in der Hauptstadt stellt die schulfreie Zeit ein erhöhtes Risiko dar: Die Gefahr, gegen den eigenen Willen im Ausland verheiratet oder unter massiven sozialen Druck gesetzt zu werden. Das Bezirksamt Neukölln sowie die zuständige Gleichstellungsbeauftragte nehmen den Beginn der Sommerferien im Juli 2026 zum Anlass, eindringlich auf dieses gravierende Problem aufmerksam zu machen und über präventive Schutzmaßnahmen sowie konkrete Hilfsangebote zu informieren.
Zwangsverheiratungen stellen einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte und die persönliche Freiheit der Betroffenen dar. In Deutschland ist die Rechtslage hierzu eindeutig: Derartige Praktiken sind streng untersagt. Dennoch zeigt die Erfahrung der Beratungsstellen, dass die Ferienzeit oft für Reisen in die Herkunftsländer genutzt wird, in denen traditionelle oder religiöse Strukturen den Vorrang vor dem geltenden Recht einnehmen können.
Gefahrenpotenzial und die Dynamik der Verschleppung
Die Mehrheit der von Zwangsverheiratung bedrohten Personen sind Mädchen und junge Frauen. Oftmals spüren die Jugendlichen bereits im Vorfeld der Reise eine drohende Gefahr. Sie haben eine Vorahnung, dass ihr Aufenthalt im Ausland nicht den gewohnten Urlaubszwecken dienen könnte, sondern mit einer geplanten Eheschließung verknüpft ist. Die größte Hürde für die Betroffenen ist dabei die soziale Isolation: Viele wissen vor der Abreise nicht, an welche Stellen sie sich wenden können, oder sie fürchten sich davor, das Schweigen zu brechen.
Die Taktik der Entmachtung
Häufig treten die Jugendlichen die Reise in dem trügerischen Glauben an, vor Ort noch autonom entscheiden zu können. Sie unterschätzen die Machtstrukturen, denen sie im Ausland gegenüberstehen. Sobald sie im Zielland angekommen sind, greifen oft drastische Maßnahmen, um den Widerstand der Betroffenen zu brechen:
- Entzug von Identitätsnachweisen: Reisepässe werden einbehalten, um eine eigenständige Rückreise zu verhindern.
- Kommunikationssperre: Mobiltelefone werden weggenommen, um den Kontakt zu Freunden, Lehrkräften oder Hilfsorganisationen in Berlin zu unterbinden.
- Finanzielle Abhängigkeit: Bargeld wird entzogen, was die Fluchtmöglichkeiten auf ein Minimum reduziert.
Ist dieser Punkt erst einmal erreicht, wird eine Rückholung aus dem Ausland für die Berliner Behörden zu einer extrem schwierigen, oft sogar unmöglichen Aufgabe. Daher liegt der Fokus der Arbeit des Bezirksamtes Neukölln primär auf der Aufklärung vor Reiseantritt.
Rechtlicher Rahmen und Schutzmöglichkeiten
Seit dem Jahr 2017 gilt in Deutschland die Volljährigkeit als absolute Voraussetzung für eine rechtsgültige Ehe. Dies gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Beteiligten. Traditionelle oder religiöse Riten, die eine Verlobung oder Heirat von Minderjährigen vorsehen, haben in der Bundesrepublik keine rechtliche Bindungswirkung und sind gesetzlich verboten.
Umgang mit im Ausland geschlossenen Ehen
Der Gesetzgeber hat klare Regeln für Ehen geschaffen, die im Ausland unter Umgehung deutscher Standards geschlossen wurden:
- Ehen von 16- bis 17-Jährigen: Diese Ehen sind grundsätzlich aufhebbar. Der Antrag hierfür kann durch die Betroffenen selbst oder durch das zuständige Bezirksamt (Standes- und Rechtsamt) beim Familiengericht gestellt werden.
- Ehen unter 16 Jahren: In Fällen, in denen ein Partner bei der Eheschließung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte, wird die Ehe als „Nichtehe“ gewertet. Das bedeutet, sie gilt als rechtlich nicht geschlossen, sofern die Person minderjährig nach Deutschland einreist.
- Aufenthaltsrecht: Betroffenen entstehen durch die Nichtanerkennung einer solchen Ehe keine negativen Konsequenzen für ihren Aufenthaltsstatus.
Für Minderjährige, die ohne Sorgeberechtigte nach Deutschland einreisen, greifen zudem die Schutzmechanismen des Jugendamtes. Sie werden als unbegleitet eingestuft, in Obhut genommen und erhalten eine dauerhafte Betreuung, um ihre Sicherheit und ihr Wohl zu gewährleisten.
Hintergrund
Das Thema Zwangsheirat ist ein komplexes gesellschaftliches Problem, das weit über den Einzelfall hinausgeht. Es ist eng verknüpft mit patriarchalen Strukturen und dem Wunsch, familiäre Ehre und Traditionen über das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen zu stellen. Die Berliner Behörden, insbesondere in Bezirken wie Neukölln, setzen seit Jahren auf ein engmaschiges Netzwerk aus Sozialarbeitern, Lehrkräften und spezialisierten Beratungsstellen. Die Sensibilisierung vor den Sommerferien ist dabei ein fester Bestandteil der Präventionsstrategie, da die räumliche Distanz zu den schützenden Institutionen in Deutschland das größte Sicherheitsrisiko darstellt. Mehr Informationen zu den Hilfsangeboten für Jugendliche in Berlin finden Sie auch in unseren weiterführenden Artikeln zum Thema Jugendschutz.
Häufige Fragen
Was kann ich tun, wenn ich befürchte, im Urlaub zwangsverheiratet zu werden?
Suchen Sie so früh wie möglich das Gespräch mit Vertrauenspersonen, wie etwa Lehrkräften, Schulsozialarbeitern oder spezialisierten Beratungsstellen. Es gibt Vordrucke für Vollmachten und eidesstattliche Erklärungen, die anwaltliche Unterstützung im Ernstfall erleichtern können. Wichtig ist, dass Sie sich nicht isolieren.
Gilt eine im Ausland geschlossene Ehe auch in Deutschland?
Nein, nicht automatisch. Ehen, die unter Verstoß gegen das deutsche Mindestalter geschlossen wurden, werden in Deutschland nicht anerkannt oder sind aufhebbar. Eine Ehe mit einer Person unter 16 Jahren gilt in Deutschland rechtlich als nicht existent.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Prävention von Zwangsverheiratung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe bleibt. Durch frühzeitige Information und die Nutzung der bestehenden rechtlichen Schutzinstrumente können Jugendliche davor bewahrt werden, in eine ausweglose Situation im Ausland zu geraten. Das Bezirksamt Neukölln appelliert an alle Betroffenen und deren Umfeld, bei Verdachtsmomenten proaktiv Unterstützung zu suchen.
Hinweis: Dieser Artikel wurde KI-unterstützt aus einer Quelle des Bezirksamtes Neukölln von Berlin erstellt. Es gilt die Unschuldsvermutung.
