In der Berliner Kommunalpolitik setzt das Bezirksamt Neukölln im Juli 2026 neue und wegweisende Standards für den Umgang mit öffentlichen Geldern. Erstmals in der Geschichte des Bezirks wurden spezifische Nebenbestimmungen in offizielle Zuwendungsbescheide integriert, die sich explizit auf die international anerkannte Antisemitismus-Definition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) beziehen. Mit diesem konsequenten Schritt soll sichergestellt werden, dass steuerfinanzierte Projekte weder antisemitische, rassistische noch anderweitig menschenfeindliche Aktivitäten oder Inhalte dulden, unterstützen oder in irgendeiner Form fördern. Bei Zuwiderhandlungen drohen den entsprechenden Trägern empfindliche Konsequenzen bis hin zur vollständigen Rückforderung der ausgezahlten Fördermittel.
Millionenschwere Förderung unter neuen Auflagen
Die Neuausrichtung der Vergabepraxis betrifft im Berichtszeitraum einen substanziellen finanziellen Rahmen. Allein in den sensiblen Fachbereichen Soziales und Gesundheit wurden insgesamt 40 Zuwendungsbescheide an 24 unterschiedliche Empfänger ausgestellt. Das kumulierte Fördervolumen beläuft sich dabei auf beachtliche 5.131.368,99 Euro. Gerade in diesen gesellschaftlich bedeutsamen Sektoren – wie etwa bei der Unterstützung von wohnungslosen Menschen, der Bewältigung von Suchterkrankungen oder der Betreuung psychisch kranker Personen – ist ein uneingeschränkt diskriminierungsfreier und offener Zugang zu sämtlichen Hilfsangeboten von elementarer Wichtigkeit.
Das Fundament der neuen Regelungen beruht auf einem partnerschaftlichen Vertrauensverhältnis zwischen dem Bezirk als Fördermittelgeber und den jeweiligen Projektträgern. Die geforderte Verpflichtung zur strikten Wahrung einer diskriminierungsfreien Grundhaltung beschränkt sich dabei keineswegs nur auf die direkten Projektzeiten. Sie erstreckt sich vielmehr auf das gesamte Auftreten des Zuwendungsempfängers im öffentlichen Raum. Ein Verstoß gegen dieses erweiterte Wohlverhaltensgebot – beispielsweise durch die Ausrichtung von Veranstaltungen oder die Publikation von Schriften mit antisemitischem Gedankengut außerhalb des eigentlichen Förderprojekts – entzieht dem Träger nachweislich die erforderliche Zuverlässigkeit.
Stimmen aus dem Bezirksamt
Hannes Rehfeldt, der zuständige Bezirksstadtrat für Soziales und Gesundheit, betont die unmissverständliche Haltung der Verwaltung zu diesem Thema nachdrücklich:
„Wer öffentliche Mittel erhält, muss für die Achtung unserer Verfassung und den Schutz der Menschenwürde eintreten. Und zwar vollständig und zu jeder Zeit. Es kann nicht sein, dass in zuwendungsfinanzierten Projekten Zurückhaltung geübt wird, aber im Nebenraum beispielsweise antisemitische Propaganda Platz findet. Das ist mit den neuen Nebenbestimmungen künftig ausgeschlossen und kann zu erheblichen Konsequenzen für den betroffenen Träger führen.“
Hintergrund
Die Einführung dieser rigiden Klauseln im Sommer 2026 ist kein isolierter Vorgang, sondern das Resultat einer kontinuierlichen Weiterentwicklung der kommunalen Verwaltungspraxis im Sinne des Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG). Insbesondere der § 2 des LADG verpflichtet die öffentlichen Stellen Berlins dazu, aktiv gegen Benachteiligungen vorzugehen und ein diskriminierungsfreies Umfeld zu fördern. Durch die konkreten Vorgaben übernimmt das Bezirksamt Neukölln eine unverkennbare Vorreiterrolle in der deutschen Hauptstadt.
Als maßgebliche Richtschnur dient den Verantwortlichen hierbei die Arbeitsdefinition der IHRA in der durch die Bundesregierung im September 2017 erweiterten Fassung. Diese beschreibt Antisemitismus als eine spezifische Wahrnehmung von jüdischen Menschen, die sich in Hass äußern kann, und richtet sich gegen Individuen, deren Eigentum, jüdische Institutionen sowie in bestimmten Kontexten auch gegen den Staat Israel als jüdisches Kollektiv. Die der Definition beigefügten praktischen Anwendungsbeispiele helfen der Verwaltung dabei, auch verdeckte oder subtile antisemitische Muster im Vorfeld zu erkennen und entsprechend zu sanktionieren.
Häufige Fragen
Welche Organisationen sind von den neuen Nebenbestimmungen betroffen?
Die Regelung gilt für alle Institutionen und Träger, die im Rahmen der aktuellen Vergaberunde Zuwendungsbescheide in den Bereichen Soziales und Gesundheit vom Bezirksamt Neukölln erhalten haben – im aktuellen Zeitraum betrifft dies 24 verschiedene Empfänger mit insgesamt 40 Einzelbescheiden.
Welche Folgen hat ein Verstoß gegen das Wohlverhaltensgebot?
Sollte ein Träger gegen die Verpflichtungen verstoßen und beispielsweise außerhalb des Projekts antisemitische oder menschenfeindliche Inhalte verbreiten, wertet das Bezirksamt dies als Indiz für mangelnde Zuverlässigkeit. Dies kann im Ernstfall zur sofortigen Rückforderung der gewährten Finanzmittel führen.
Welche Definition von Antisemitismus legt das Bezirksamt zugrunde?
Das Bezirksamt stützt sich explizit auf die Arbeitsdefinition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) in der erweiterten Fassung der Bundesregierung aus dem Jahr 2017 inklusive der dazugehörigen praktischen Anwendungsbeispiele.
Mit diesem entschlossenen Vorgehen untermauert das Bezirksamt Neukölln seinen Anspruch, den Schutz von Minderheiten und die Wahrung der Grundwerte im Bezirk konsequent zu verteidigen. Die laufende Evaluierung und Weiterentwicklung dieser Instrumente soll sicherstellen, dass Steuergelder in Berlin ausnahmslos für eine offene, demokratische und diskriminierungsfreie Gesellschaft eingesetzt werden.