Das Bezirksamt Neukölln hat im Laufe des Jahres 2026 einen bemerkenswerten Schritt unternommen, um den Schutz vor Diskriminierung bei der Vergabe öffentlicher Gelder drastisch zu verschärfen. Erstmals in der Geschichte des Bezirks wurden spezifische Nebenbestimmungen in die offiziellen Zuwendungsbescheide integriert, die sich explizit an der international anerkannten Antisemitismus-Definition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) orientieren. Mit dieser Maßnahme soll absolut gewährleistet werden, dass weder rassistische noch antisemitische oder in jeglicher anderer Form menschenfeindliche Aktivitäten oder Inhalte durch Steuergelder unterstützt, toleriert oder gar gefördert werden.
Millionenschwere Förderung unter strengen Auflagen
Die Relevanz dieser neuen vertraglichen Bedingungen zeigt sich direkt an den vergebenen Summen. Allein in den stark frequentierten und sensiblen Fachbereichen Soziales und Gesundheit wurden im Berichtszeitraum insgesamt 40 Zuwendungsbescheide an 24 verschiedene Begünstigte ausgegeben. Das gesamte finanzielle Volumen dieser Förderungen beläuft sich auf beträchtliche 5.131.368,99 Euro. Gerade in diesen gesellschaftlich so wichtigen Sektoren – wie beispielsweise der professionellen Unterstützung von wohnungslosen Menschen, der Suchthilfe oder der Betreuung von psychisch erkrankten Bürgerinnen und Bürgern – ist ein gänzlich diskriminierungsfreier Zugang zu Hilfsangeboten von elementarer Bedeutung.
Die Vergabe von öffentlichen Finanzmitteln basiert stets auf einem besonderen, gegenseitigen Vertrauensverhältnis zwischen dem Staat und den jeweiligen Trägern. Durch die implementierten Klauseln wird nun unmissverständlich klargestellt, dass die Verpflichtung zu einer absolut diskriminierungsfreien Grundhaltung keineswegs nur für das eigentliche, geförderte Projekt gilt. Sie erstreckt sich vielmehr auf das gesamte institutionelle Auftreten der jeweiligen Organisation. Ein Zuwiderhandeln gegen dieses fundamentale Wohlverhaltensgebot – wie es etwa durch die Ausrichtung von Veranstaltungen oder die Herausgabe von Schriften mit antisemitischem Gedankengut außerhalb des eigentlichen Förderungsrahmens geschehen kann – führt unmittelbar zu einer rechtlichen Indizierung der mangelnden Zuverlässigkeit des betroffenen Trägers. Damit setzt das Bezirksamt Neukölln die Vorgaben des landesweiten Antidiskriminierungsgesetzes auf konsequente Weise um.
Klare Worte aus dem Bezirksamt
Hannes Rehfeldt, der als zuständiger Bezirksstadtrat für die Bereiche Soziales und Gesundheit fungiert, äußerte sich unmissverständlich zu dieser weitreichenden Neuerung: „Wer öffentliche Mittel erhält, muss für die Achtung unserer Verfassung und den Schutz der Menschenwürde eintreten. Und zwar vollständig und zu jeder Zeit. Es kann nicht sein, dass in zuwendungsfinanzierten Projekten Zurückhaltung geübt wird, aber im Nebenraum beispielsweise antisemitische Propaganda Platz findet. Das ist mit den neuen Nebenbestimmungen künftig ausgeschlossen und kann zu erheblichen Konsequenzen für den betroffenen Träger führen.“ Sollte es zu gravierenden Verstössen gegen diese vertraglich fixierten Bestimmungen kommen, behält sich die Verwaltung ausdrücklich vor, die ausgezahlten Fördermittel umgehend in voller Höhe zurückzufordern.
Die IHRA-Definition als verlässlicher Kompass
Ein zentraler Baustein der neuen Richtlinien ist die explizite Bezugnahme auf die Arbeitsdefinition von Antisemitismus der IHRA, und zwar in jener Fassung, die von der Bundesregierung im September des Jahres 2017 in erweiterter Form verabschiedet wurde. Diese etablierte Definition umschreibt Antisemitismus als eine spezifische Wahrnehmung von jüdischen Menschen, die sich in Form von Hass gegen diese äußern kann. Sowohl rhetorische als auch physische Handlungen richten sich dabei gegen jüdische oder auch nichtjüdische Individuen, deren persönliches Eigentum sowie gegen religiöse und gemeindliche Institutionen. Darüber hinaus kann nach dieser Definition auch der Staat Israel – verstanden als jüdisches Kollektiv – das Ziel derartiger Angriffe darstellen.
- Orientierungsgrundlage: Die IHRA-Definition dient den zuständigen Sachbearbeitern als verbindlicher Maßstab.
- Anwendungsbeispiele: Konkrete Fallbeispiele helfen dabei, antisemitische Verhaltensmuster frühzeitig zu erkennen.
- Transparenz: Träger wissen genau, welche Verhaltensweisen zum Entzug der Fördergelder führen können.
Für die Verwaltung fungieren diese Vorgaben als essenzielle Richtlinie zur Auslegung problematischer Inhalte. Die der Definition beigefügten praktischen Fallbeispiele sind dabei direkt in die Implementierung eingeflossen, um eine möglichst präzise und fehlerfreie Analyse im Verwaltungsalltag zu ermöglichen.
Häufige Fragen
Welche konkreten Konsequenzen drohen den Vereinen bei einem Verstoß?
Sollten Trägerorganisationen gegen das vereinbarte Wohlverhaltensgebot verstoßen – etwa durch antisemitische Äußerungen oder Handlungen im Umfeld des Vereins –, stuft das Bezirksamt die Zuverlässigkeit des Empfängers als nicht mehr gegeben ein. Dies kann im Ernstfall die vollständige Rückforderung der ausgezahlten Fördermittel zur Folge haben.
Welche Summen sind von dieser Neuerung im Jahr 2026 betroffen?
Alleine in den Fachbereichen Soziales und Gesundheit wurden im Rahmen von 40 besprochenen Zuwendungsbescheiden an insgesamt 24 verschiedene Empfänger über 5,1 Millionen Euro an öffentlichen Geldern vergeben, die nun unter diesem verschärften Regelwerk stehen.
Mit diesem proaktiven Vorgehen übernimmt der Berliner Bezirk eine wichtige Vorreiterrolle im Kampf gegen Ausgrenzung und Intoleranz. Die kontinuierliche Weiterentwicklung dieser Kontrollmechanismen soll garantieren, dass öffentliche Gelder in der Hauptstadt ausschließlich Organisationen zugutekommen, die bedingungslos für die Werte der freiheitlich-demokratischen Grundordnung einstehen.
Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer offiziellen Mitteilung des Bezirksamts Neukölln von Berlin.