In einer bemerkenswerten Initiative hat das Bezirksamt Neukölln im Laufe des Jahres 2026 eine wegweisende Maßnahme zur Bekämpfung jeglicher Form von Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit auf den Weg gebracht. Erstmals fließen spezifische Nebenbestimmungen in die offiziellen Zuwendungsbescheide ein, die sich explizit an der international anerkannten Antisemitismus-Definition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) orientieren. Damit zieht die lokale Verwaltung eine unmissverständliche Grenze und stellt sicher, dass öffentliche Finanzmittel keinesfalls für antisemitische, rassistische oder anderweitig menschenverachtende Aktivitäten oder Inhalte verwendet, geduldet oder indirekt unterstützt werden. Bei Zuwiderhandlungen drohen drastische Konsequenzen, allen voran die sofortige Rückforderung der ausgezahlten Gelder.
Millionen-Förderung im Bereich Soziales und Gesundheit
Die Umsetzung dieser neuen Richtlinie betrifft im ersten Schritt einen gewichtigen Teil der kommunalen Projektförderung. Konkret wurden in den Fachbereichen Soziales und Gesundheit insgesamt 40 Zuwendungsbescheide an 24 verschiedene Institutionen und Träger ausgereicht. Das finanzielle Gesamtvolumen dieser Förderungen beläuft sich auf beachtliche 5.131.368,99 Euro. Gerade in diesen sensiblen gesellschaftlichen Handlungsfeldern – zu denen unter anderem die Unterstützung von wohnungslosen Menschen, die Betreuung von Bürgerinnen und Bürgern mit Suchterkrankungen sowie die Begleitung von psychisch erkrankten Personen gehören – ist ein vollkommen diskriminierungsfreier Zugang zu Hilfsangeboten von elementarer Bedeutung. Hilfesuchende müssen darauf vertrauen können, dass die unterstützenden Institutionen auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen.
Das Vertrauensverhältnis als Basis der Förderung
Die Vergabe von Steuergeldern basiert stets auf einem besonderen Fundament des gegenseitigen Vertrauens zwischen dem Staat und den Empfängern. Mit den neuen Nebenbestimmungen wird dieses Verhältnis klarer definiert: Die Verpflichtung zur Wahrung einer absolut diskriminierungsfreien Haltung beschränkt sich keineswegs nur auf die konkreten Projektstunden oder die unmittelbare Arbeitszeit. Vielmehr erstreckt sich das Wohlverhaltensgebot auf das gesamte Auftreten des jeweiligen Zuwendungsempfängers in der Öffentlichkeit. Sollte es zu Verstößen kommen – etwa durch die Ausrichtung von Veranstaltungen oder die Veröffentlichung von Schriften mit antisemitischem Gedankengut außerhalb des eigentlichen Förderprojekts –, wertet das Bezirksamt dies als klaren Indikator für eine mangelnde Zuverlässigkeit des Trägers. Damit setzt die Verwaltung auch den gesetzlichen Auftrag aus § 2 des Landesantidiskriminierungsgesetzes konsequent um.
Klare Orientierung an der IHRA-Definition
Als Richtschnur für die Beurteilung dient dem Bezirk die Arbeitsdefinition für Antisemitismus der IHRA in der im September 2017 durch die Bundesregierung erweiterten Fassung. Diese beschreibt Antisemitismus als eine bestimmte Wahrnehmung von jüdischen Menschen, die sich in Hass äußern kann. Die Definition umfasst sowohl rhetorische als auch physische Manifestationen, die sich gegen jüdische oder nichtjüdische Personen, deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeinde- und religiöse Einrichtungen richten können. Auch der Staat Israel kann als jüdisches Kollektiv das Ziel derartiger Angriffe sein. Um im Verwaltungsalltag eine verlässliche Handhabe zu haben, werden die der Definition beigefügten Anwendungsbeispiele als integraler Bestandteil bei der Prüfung herangezogen. Diese helfen dabei, subtile oder offene antisemitische Muster treffsicher zu erkennen.
Hintergrund
Warum geht das Bezirksamt diesen strengen Weg? Öffentliche Zuwendungen sind ein wichtiges Instrument, um zivilgesellschaftliches Engagement zu stärken und soziale Härten in den Quartieren abzufedern. Allerdings gab es in der Vergangenheit immer wieder gesellschaftliche Debatten darüber, ob und in welchem Maße Organisationen, die antisemitische oder rassistische Diskurse befördern, indirekt von staatlichen Geldern profitieren. Um dieses Risiko zu minimieren und ein sicheres Umfeld für alle Bevölkerungsgruppen zu garantieren, hat sich die Neuköllner Kommunalpolitik entschlossen, organisatorische und rechtliche Hürden einzuziehen. Hannes Rehfeldt, der zuständige Bezirksstadtrat für Soziales und Gesundheit, betont in diesem Zusammenhang unmissverständlich: „Wer öffentliche Mittel erhält, muss für die Achtung unserer Verfassung und den Schutz der Menschenwürde eintreten. Und zwar vollständig und zu jeder Zeit. Es kann nicht sein, dass in zuwendungsfinanzierten Projekten Zurückhaltung geübt wird, aber im Nebenraum beispielsweise antisemitische Propaganda Platz findet.“ Durch diesen Schritt nimmt das Bezirksamt Neukölln eine unverkennbare Vorreiterrolle ein und zeigt, wie kommunale Antidiskriminierungspolitik in der Praxis konsequent umgesetzt werden kann.
Häufige Fragen
Welche konkreten Folgen hat ein Verstoß gegen die neuen Nebenbestimmungen?
Sollte ein Zuwendungsempfänger gegen das vereinbarte Wohlverhaltensgebot verstoßen oder antisemitische beziehungsweise rassistische Inhalte verbreiten, wird dies als Beleg für die mangelnde Zuverlässigkeit gewertet. In der Konsequenz führt dies zur Rückforderung der bereits gewährten finanziellen Mittel.
Auf welcher Grundlage werden antisemitische Inhalte definiert?
Das Bezirksamt stützt sich vollumfänglich auf die Arbeitsdefinition von Antisemitismus der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) in der erweiterten Fassung der Bundesregierung aus dem Jahr 2017, inklusive der dazugehörigen praktischen Anwendungsbeispiele.
Ist diese Regelung einmalig in der Hauptstadt?
Mit der Einführung dieser verbindlichen Klauseln in den Förderverträgen des Jahres 2026 nimmt das Bezirksamt Neukölln nach eigener Einschätzung eine wegweisende Vorreiterrolle innerhalb der Berliner Bezirke ein.
Mit dieser strukturellen Neuausrichtung schafft die Verwaltung des Bezirksamts Neukölln im Berichtsjahr 2026 klare und transparente Verhältnisse für den Einsatz öffentlicher Gelder im sozialen Bereich. Der Schutz von Minderheiten und die kompromisslose Einhaltung der Menschenwürde erhalten damit ein noch stärkeres administratives Fundament.