Klare Regeln für Lichtenbergs grüne Oasen

Wer in den Sommermonaten in Berlin nach einem Platz zum Entspannen sucht, zieht es oft in die zahlreichen Parks und Grünflächen. Doch gerade in Lichtenberg sollten Erholungssuchende genau darauf achten, wo sie ihre Picknickdecke ausbreiten – denn das Grillen ist in den öffentlichen Anlagen des Bezirks strikt untersagt. Wie das Bezirksamt Lichtenberg in einer Mitteilung vom 10. Juli 2026 erneut bekräftigt, bleibt das Verbot gemäß § 6 Absatz 2 des Berliner Grünanlagengesetzes vollumfänglich in Kraft.

Die Regelung ist keineswegs neu, sorgt jedoch bei einigen Parkbesuchern immer wieder für Unsicherheit. Besonders in Bereichen, in denen früher Ausnahmeregelungen existierten, ist die Verwirrung mitunter groß. Das Bezirksamt stellt nun unmissverständlich klar: Die Vorschrift gilt flächendeckend für das gesamte Bezirksgebiet, ohne Ausnahme.

Wo das Verbot besonders in den Fokus rückt

Obwohl das Grillverbot für alle Grünanlagen im Bezirk gilt, betont die Verwaltung explizit Standorte, die in der Vergangenheit durch Sonderregelungen bekannt waren. Dazu gehören insbesondere:

  • Fennpfuhlpark (PLZ 10369)
  • Stadtpark Lichtenberg (PLZ 10367)
  • Rudolf-Seiffert-Park (PLZ 10369)

An diesen Orten durfte bis zum April 2022 unter bestimmten Voraussetzungen gegrillt werden. Diese Zeit ist jedoch längst vorbei. Wer heute in diesen Parks den Grill anwirft, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit entsprechenden Sanktionen geahndet werden kann. Die Ordnungsämter sind angehalten, die Einhaltung der Vorschriften regelmäßig zu kontrollieren, um die Sicherheit und Sauberkeit in den Anlagen zu gewährleisten.

Hintergrund: Warum Lichtenberg auf das Grillverbot setzt

Die Entscheidung, das Grillen in den öffentlichen Grünflächen zu untersagen, ist das Ergebnis einer bewussten politischen Abwägung. Laut Bezirksbürgermeister Martin Schaefer (CDU) besteht das Verbot nun bereits seit vier Jahren. Die Bilanz, die das Bezirksamt zieht, fällt dabei durchweg positiv aus. Die Maßnahme wurde eingeführt, um die Aufenthaltsqualität für alle Bürgerinnen und Bürger zu steigern.

Ein zentraler Punkt in der Argumentation des Bezirks ist die ökologische und hygienische Situation. Grillabfälle, zurückgelassene Kohle und Essensreste stellten in der Vergangenheit eine erhebliche Belastung für die Umwelt dar. Zudem locken diese Abfälle Schädlinge an. Insbesondere das Rattenproblem, das in vielen Berliner Bezirken ein sensibles Thema ist, konnte durch das Grillverbot deutlich eingedämmt werden. Die Reduzierung des Müllaufkommens trägt zudem dazu bei, dass die Pflege der Grünanlagen durch das Bezirksamt effizienter und kostengünstiger gestaltet werden kann.

Die Auswirkungen auf die Lebensqualität

Neben den hygienischen Aspekten spielt auch die soziale Komponente eine Rolle. Parks sind öffentliche Räume, die der Erholung dienen sollen. Durch das Verbot von offenen Feuerstellen und Grillgeräten wird nicht nur die Brandgefahr minimiert, sondern auch die Lärmbelästigung reduziert. Viele Anwohnerinnen und Anwohner haben dem Bezirksamt in den vergangenen Jahren rückgemeldet, dass sie die Ruhe und Sauberkeit in den Parks sehr schätzen. Wer sich für das Thema Stadtentwicklung interessiert, findet in unserem Bericht zur Berliner Stadtplanung 2026 weitere Informationen darüber, wie der Senat die Aufenthaltsqualität in den Bezirken langfristig sichern will.

Verantwortung für den öffentlichen Raum

Das Bezirksamt appelliert an die Eigenverantwortung der Bevölkerung. Ein lebenswerter Bezirk funktioniere nur, wenn alle Beteiligten Rücksicht aufeinander nehmen. „Rücksicht und Sauberkeit erhalten unseren Bezirk lebenswert für alle – machen Sie mit!“, so der Appell von Martin Schaefer. Es geht dabei nicht nur um die Einhaltung eines Gesetzes, sondern um den Schutz der lokalen Flora und Fauna, die unter der intensiven Nutzung durch Grillpartys oft stark gelitten hat.

Häufige Fragen

Gilt das Grillverbot wirklich in allen Parks in Lichtenberg?

Ja, das Verbot ist gemäß § 6 Absatz 2 des Berliner Grünanlagengesetzes für alle öffentlichen Grünanlagen im Bezirk Lichtenberg bindend. Es gibt derzeit keine Ausnahmeregelungen für einzelne Parks.

Was passiert, wenn ich dennoch in einem Park grille?

Das Grillen in nicht dafür ausgewiesenen öffentlichen Grünanlagen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Bei Verstößen können die zuständigen Behörden Bußgelder verhängen und die sofortige Einstellung des Grillbetriebs fordern.

Warum wurde die Ausnahmeregelung im Fennpfuhlpark und anderen Parks gestrichen?

Die Ausnahmeregelung endete im April 2022. Die Entscheidung wurde getroffen, um die Müllbelastung zu reduzieren, das Rattenproblem in den Griff zu bekommen und die Aufenthaltsqualität für die Allgemeinheit dauerhaft zu verbessern.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass das Grillverbot in Lichtenberg ein fest etablierter Bestandteil der bezirklichen Ordnungspolitik ist. Die positiven Erfahrungen der letzten Jahre bestärken das Bezirksamt darin, an diesem Kurs festzuhalten. Für die Bewohnerinnen und Bewohner bedeutet dies, dass sie ihre Freizeit in sauberen und gepflegten Parks genießen können, sofern sie die geltenden Regeln respektieren und ihren Beitrag zur Sauberkeit leisten.

Hinweis: Dieser Artikel wurde KI-unterstützt aus einer Quelle des Bezirksamts Lichtenberg erstellt.