Schutz vor Zwangsverheiratung: Wenn die Ferien zur Gefahr werden

Die Sommerferien sollten für Berliner Jugendliche eine Zeit der Erholung und Freude sein. Doch für eine nicht zu unterschätzende Zahl von jungen Menschen in der Hauptstadt markiert der Beginn der schulfreien Zeit einen Zeitraum erhöhter Gefahr. Das Bezirksamt Neukölln hat in einer Mitteilung vom Juli 2026 erneut eindringlich auf die Problematik von Zwangs- und Frühverheiratungen aufmerksam gemacht. Diese Menschenrechtsverletzungen finden häufig im Ausland statt, wohin Jugendliche unter dem Vorwand eines Familienbesuchs oder eines Urlaubs gelockt werden.

Die Gleichstellungsbeauftragte des Bezirks Neukölln betont, dass es sich hierbei nicht um ein abstraktes Problem handelt, sondern um eine reale Bedrohung, die gezielte Prävention erfordert. Gerade in den Wochen vor der Abreise ist es entscheidend, dass Betroffene – meist junge Mädchen – wissen, an wen sie sich wenden können, um Unterstützung zu erhalten, bevor sie den deutschen Boden verlassen.

Die perfide Strategie hinter der Reise

Viele der betroffenen Jugendlichen spüren bereits im Vorfeld, dass ihre Reise in das Herkunftsland der Familie kein gewöhnlicher Urlaub sein könnte. Sie haben eine Vorahnung, dass sie gegen ihren Willen verheiratet oder massiv unter Druck gesetzt werden sollen. Dennoch treten sie die Reise oft an, getrieben von der Hoffnung, vor Ort noch „Nein“ sagen zu können oder ihre Eltern umstimmen zu können. Diese Hoffnung erweist sich in der Praxis jedoch häufig als fataler Trugschluss.

Nach der Ankunft im Ausland greifen die mutmaßlichen Täter oft zu drastischen Mitteln, um die Kontrolle über die Jugendlichen zu erlangen:

  • Entzug von Kommunikationsmitteln: Den Opfern werden Mobiltelefone abgenommen, um den Kontakt zur Außenwelt und zu Unterstützungsnetzwerken zu unterbinden.
  • Einzug von Reisedokumenten: Die Wegnahme des Passes macht eine eigenständige Rückreise unmöglich.
  • Finanzielle Isolation: Durch das Abnehmen von Bargeld wird die Handlungsfähigkeit der Jugendlichen weiter eingeschränkt.

Sobald diese Mittel entzogen sind, ist eine Rückholung aus dem Ausland für deutsche Behörden oft extrem schwierig, in vielen Fällen sogar unmöglich. Die Isolation ist dann nahezu vollständig.

Hintergrund: Rechtliche Lage in Deutschland

Um dem Schutz von Minderjährigen gerecht zu werden, hat der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren die Hürden für Eheschließungen massiv erhöht. Seit dem Jahr 2017 gilt in Deutschland die Volljährigkeit als absolute Voraussetzung für eine rechtsgültige Ehe. Dies gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Beteiligten. Traditionelle oder religiöse Zeremonien, die Minderjährige binden sollen, sind rechtlich nicht anerkannt und verboten.

Besonders wichtig für Betroffene ist das Wissen um die Aufhebbarkeit von Ehen, die im Ausland geschlossen wurden:

  • Ehen im Alter von 16 bis 17 Jahren: Diese Ehen sind in Deutschland aufhebbar. Ein entsprechender Antrag kann beim Familiengericht durch die Betroffenen selbst oder durch das zuständige Bezirksamt (Standes- und Rechtsamt) gestellt werden.
  • Ehen unter 16 Jahren: In Fällen, in denen ein Partner bei der Eheschließung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte, gilt die Ehe in Deutschland als „Nichtehe“. Das bedeutet, sie wird rechtlich als nicht geschlossen betrachtet, sofern die Person minderjährig nach Deutschland einreist.

Für die Betroffenen ist es zudem beruhigend zu wissen, dass ihnen durch die Aufhebung oder die Nichtanerkennung einer solchen Ehe keine aufenthaltsrechtlichen Nachteile entstehen. Wer ohne Sorgeberechtigte nach Deutschland einreist, gilt als unbegleiteter Minderjähriger und wird vom Jugendamt in Obhut genommen und dauerhaft betreut.

Prävention und Hilfe: Was können Betroffene tun?

Das Bezirksamt Neukölln stellt verschiedene Hilfsmittel zur Verfügung, um Jugendliche zu schützen. Dazu gehören Vordrucke für Vollmachten für anwaltliche Tätigkeiten sowie eidesstattliche Erklärungen, die im Falle einer Zwangsheirat als Beweismittel oder zur rechtlichen Absicherung dienen können. Es ist ratsam, sich bereits vor Reiseantritt bei Beratungsstellen über diese Dokumente zu informieren.

Weitere Informationen zu den Hilfsangeboten finden Sie auf den offiziellen Seiten des Bezirksamtes Neukölln. Auch über unsere Übersicht der Beratungsstellen in Berlin können Betroffene diskrete Unterstützung finden.

Häufige Fragen

Was kann ich tun, wenn ich befürchte, im Urlaub zwangsverheiratet zu werden?

Suchen Sie so früh wie möglich das Gespräch mit einer Vertrauensperson oder einer spezialisierten Beratungsstelle. Nehmen Sie Kopien Ihrer Ausweisdokumente an einem sicheren Ort auf (z.B. digital in einer Cloud oder bei einer Vertrauensperson) und informieren Sie sich über die rechtlichen Möglichkeiten der Rückkehrhilfe.

Gilt eine im Ausland geschlossene Ehe automatisch in Deutschland?

Nein. Wenn die Ehe unter Verstoß gegen deutsche Gesetze (insbesondere bei Minderjährigkeit) geschlossen wurde, erkennt der deutsche Staat diese nicht an oder ermöglicht die Aufhebung der Ehe. Minderjährige, die in einer solchen Situation nach Deutschland zurückkehren, erhalten Schutz durch das Jugendamt.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Gefahr der Zwangsverheiratung in den Sommerferien eine ernsthafte Herausforderung bleibt, der jedoch durch frühzeitige Information und rechtliche Aufklärung begegnet werden kann. Niemand muss sich in eine solche Situation begeben, ohne Unterstützung zu suchen. Die Berliner Behörden sind darauf vorbereitet, Betroffene zu schützen und ihnen den Weg in ein selbstbestimmtes Leben zu ebnen.

Hinweis: Dieser Artikel wurde KI-unterstützt aus einer Quelle des Bezirksamtes Neukölln erstellt. Es gilt die Unschuldsvermutung.