Schutz für gefährdete Jugendliche: Prävention vor den Sommerferien
Die Sommerferien sollten für junge Menschen in Berlin eine Zeit der Erholung und Unbeschwertheit sein. Doch für eine nicht zu unterschätzende Zahl von Jugendlichen verbirgt sich hinter der Urlaubsreise in das Herkunftsland ihrer Familien eine existenzielle Bedrohung: die Gefahr einer Zwangsverheiratung. Das Bezirksamt Neukölln hat anlässlich des Beginns der schulfreien Zeit im Juli 2026 eindringlich vor dieser Form der Menschenrechtsverletzung gewarnt und ruft zu erhöhter Aufmerksamkeit auf.
Zwangsverheiratungen stellen einen schwerwiegenden Eingriff in die persönliche Freiheit und die körperliche sowie psychische Integrität der Betroffenen dar. In Deutschland ist die Rechtslage eindeutig: Eine Ehe darf nur geschlossen werden, wenn beide Partner volljährig sind. Dennoch bleibt die Gefahr bestehen, dass Jugendliche gegen ihren Willen ins Ausland gebracht werden, um dort unter Druck oder durch Täuschung in eine Ehe gezwungen zu werden.
Die perfide Taktik der Täter
Die Mechanismen, die hinter diesen Taten stecken, sind oft perfide und setzen bereits lange vor der eigentlichen Reise an. Viele betroffene Mädchen und junge Frauen haben bereits vor dem Abflug eine Vorahnung, dass ihre Reise nicht dem Urlaubszweck dient. Die Angst, sich in diesem frühen Stadium jemandem anzuvertrauen, ist jedoch oft so groß, dass sie schweigen.
Methoden der Kontrolle
- Entzug von Kommunikationsmitteln: Nach der Ankunft im Ausland werden den Jugendlichen häufig Mobiltelefone abgenommen, um den Kontakt zur Außenwelt zu unterbinden.
- Finanzielle Abhängigkeit: Durch das Einziehen von Bargeld wird den Betroffenen jede Möglichkeit genommen, eigenständig zu agieren oder eine Flucht zu organisieren.
- Dokumentenentzug: Die Einbehaltung von Reisepässen macht eine legale Ausreise aus dem jeweiligen Land nahezu unmöglich.
Die Annahme vieler Jugendlicher, sie könnten vor Ort noch „Nein“ sagen, erweist sich in der Realität oft als fataler Trugschluss. Sobald der Zugriff auf die Dokumente und Kommunikationsmittel verloren ist, schwinden die Chancen auf eine eigenständige Rückkehr drastisch. Eine Rückholung aus dem Ausland stellt für die Behörden eine extrem komplexe und oft unmögliche Aufgabe dar, weshalb die Prävention vor Reiseantritt von zentraler Bedeutung ist.
Hintergrund
Die rechtliche Situation in Deutschland wurde in den vergangenen Jahren deutlich verschärft, um Minderjährige besser zu schützen. Seit 2017 gilt die Volljährigkeit als absolute Voraussetzung für eine Eheschließung, unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Beteiligten. Traditionelle oder religiöse Zeremonien, die vor dem Erreichen des 18. Lebensjahres stattfinden, haben in Deutschland keine rechtliche Anerkennung und sind gesetzlich untersagt.
Für Ehen, die im Ausland im Alter von 16 bis 17 Jahren geschlossen wurden, sieht das Gesetz vor, dass diese aufhebbar sind. Der entsprechende Antrag kann beim Familiengericht durch die Betroffenen selbst oder durch das zuständige Bezirksamt gestellt werden. Besonders kritisch bewertet der Gesetzgeber Fälle, in denen ein Partner bei der Eheschließung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte. Solche Verbindungen gelten in Deutschland rechtlich als „Nichtehe“, sofern die Person minderjährig in das Bundesgebiet einreist. Ein wichtiger Aspekt für die Betroffenen: Ihnen entstehen durch diese rechtliche Einordnung keine aufenthaltsrechtlichen Nachteile.
Unterstützung und rechtliche Absicherung
Das Bezirksamt Neukölln betont, dass es für gefährdete Jugendliche wichtige Hilfsmittel gibt, um sich bereits vor einer Reise abzusichern. Dazu gehören unter anderem:
- Vollmachten für anwaltliche Hilfe: Diese können bereits in Deutschland vorbereitet werden, um im Ernstfall rechtliche Unterstützung aus der Ferne zu ermöglichen.
- Eidesstattliche Erklärungen: Diese Dokumente können dazu dienen, den eigenen Willen gegen eine Zwangsverheiratung schriftlich zu fixieren.
- Inobhutnahme durch das Jugendamt: Minderjährige, die ohne Sorgeberechtigte nach Deutschland einreisen, werden als unbegleitet eingestuft und erhalten eine dauerhafte Betreuung durch das Jugendamt.
Es ist entscheidend, dass Jugendliche, die sich bedroht fühlen, frühzeitig Beratungsstellen aufsuchen. Informationen zu Kontaktadressen und Hilfsangeboten finden sich auf den offiziellen Seiten des Bezirksamtes. Wer sich über die Möglichkeiten der Prävention informieren möchte, findet dort auch Vordrucke für rechtliche Absicherungen. Weitere Informationen zum Thema Jugendschutz finden Sie auch in unserem Ratgeber zum Thema Jugendschutz.
Häufige Fragen
Was kann ich tun, wenn ich befürchte, im Urlaub zwangsverheiratet zu werden?
Suchen Sie so früh wie möglich das Gespräch mit Vertrauenspersonen, Lehrkräften oder spezialisierten Beratungsstellen. Es gibt rechtliche Möglichkeiten, wie etwa eidesstattliche Erklärungen oder Vollmachten, die Sie mitnehmen können, um im Notfall Hilfe anzufordern.
Haben im Ausland geschlossene Ehen in Deutschland Gültigkeit?
Nein, wenn die Eheschließung unter Verstoß gegen das deutsche Mindestalter erfolgt ist, erkennt der deutsche Staat diese Ehe nicht als rechtsgültig an. Ehen mit Minderjährigen unter 16 Jahren gelten rechtlich als nicht geschlossen.
Die Prävention von Zwangsverheiratungen bleibt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Durch Aufklärung und ein starkes Netzwerk aus Beratungsstellen und Behörden soll sichergestellt werden, dass Berliner Jugendliche ihre Ferien sicher verbringen können. Wachsamkeit im Umfeld und das Wissen um die eigenen Rechte sind dabei die stärksten Werkzeuge gegen diese Form der Unterdrückung.
Hinweis: Dieser Artikel wurde KI-unterstützt aus einer Quelle des Bezirksamtes Neukölln erstellt. Es gilt die Unschuldsvermutung.
